Begräbniskostenbeitrags-Versicherung
a)
Stirbt ein Mitglied des ÖGB, so wird ein Begräbniskostenbeitrag gewährt.
Dieser beträgt bei einer Mitgliedschaft:
von 3 bis 10 Jahren € 150,-
von 10 bis 20 Jahren € 160,-
von 20 bis 30 Jahren € 170,-
von über 30 Jahren € 180,-
b)
Dem versicherten Mitglied kann im Falle des Ablebens der Gattin (des Gatten) oder der Lebensgefährtin (des Lebensgefährten) der eigene Begräbniskostenbeitrag zur Hälfte vorzeitig ausgezahlt werden.
Wird eine derartige Versicherungsleistung in Anspruch genommen, so gebührt beim Ableben des versicherten Mitglieds nur noch die Differenz zu den oben angeführten Begräbniskostenbeiträgen.